Grabarten

Wahlgrab (bei Erd- und Feuerbestattungen)

Jeder Friedhof stellt sogenannte Wahlgräber zur Verfügung. Das Wahlgrab wird von den Angehörigen nach Lage und Größe ausgesucht und erworben. Bei dieser Grabform ist ein Höchstmaß an Auswahl und auch eigener Gestaltung möglich, daher die Bezeichnung. Außerdem können in einem Wahlgrab mehrere Bestattungen durchgeführt werden, es eignet sich daher besonders gut als Familiengrabstätte. Die Nutzungszeit liegt zwischen 20 und 40 Jahren, kann aber jederzeit verlängert bzw. nachgekauft werden.

Reihengrab (bei Erd- und Feuerbestattungen)

Hier entscheidet die Friedhofsverwaltung über die Lage der Grabstätte. Die Grabstätten werden der „Reihe“ nach vergeben. Ein Reihengrab ist immer ein Einzelgrab, d.h. es ist nur einen einzige Bestattung oder Urnenbeisetzung  möglich. Diese Grabart eignet sich daher nicht als Famiiengrabstätte. Die vorgeschriebene Ruhezeit wird zugeteilt und muss eingehalten werden. Auch eine Nutzungsverlängerung ist nicht möglich. Die Nutzungsrechte gehen nach Ablauf der Frist zurück an die Friedhofsverwaltung; das Grab wird daraufhin aufgelöst.

Anonymes Grab (nur bei Feuerbestattungen)

Eine weitläufige Rasenfläche nimmt die Urne des Verstorbenen auf. Der Grabplatz wird nicht gekennzeichnet, nur die Friedhofsverwaltung kennt diese Stelle. Die Beisetzung findet ohne die Anwesenheit von Hinterbliebenen statt. Die Trauerverarbeitung kann dies jedoch erwschweren. Es entstehen keine Kosten für die Pflege des Grabes.

Friedwald/ Ruheforst/ Ruhehain (nur bei Feuerbestattungen)

Nach der Einäscherung wird die Aschenurne in einem als Friedwald, Ruheforst oder Ruhehain ausgezeichneten Wald an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Dies ist in unserer Nähe momentan in Michelstadt,Schwaigern und Jagsthausen, sowie in Reichartshausen möglich. Auf bestimmten Friedhöfen oder ausgewiesenen Friedwäldern, Almwiesen oder an Bergbächen, wie z.B. der „Oase der Ewigkeit“ in der Schweiz, können Urnen beigesetzt, oder die Asche sogar frei verstreut werden. Der natürliche Charakter des Gebietes muss erhalten bleiben. Auch hier entfällt die Grabpflege.