Bestattungsformen und Grabarten

Die letzte Ruhe finden

Zunächst unterscheidet man zwischen den beiden Bestattungsformen Erdbestattung und Feuerbestattung. Für beide Formen bieten sich jeweils unterschiedliche Grabarten an.

Erdbestattung/ Körperbestattung

Die Erdbestattung ist bei uns immer noch die „Klassische“ Bestattungsform. Sie erfolgt, eventuell nach einer offenen Aufbahrung, im Sarg auf einem Friedhof.

Im Anschluss an die Trauerfeier gibt die Trauergemeinde dem Verstorbenen das sogenannte „letzte Geleit“, die Begleitung zum Grab. Der Sarg wird von der Trägergemeinschaft abgesenkt und die Anwesenden treten nacheinander an die Grabstelle, um sich zu verabschieden. Beigaben von Blumen oder symbolische Erdbeigaben sind üblich.

Wenn das Grab später vollständig mit Erde bedeckt ist, wird es mit einem Kreuz oder Grabstein versehen, Kränze, Gestecke und Blumen schmücken das Grab, Anpflanzungen sind möglich und erwünscht.

Feuerbestattung

Auch bei einer Feuerbestattung findet in der Regel eine Trauerfeier statt. Der Zeitpunkt kann vor der Einäscherung liegen, wenn sich der Verstorbene sich noch im Sarg befindet, oder nach der Einäscherung mit der Urne. Man spricht von einer Sarg- bzw. Urnenfeier. Der Abschluss dieser Zeremonie ist in beiden Fällen die Urnenbeisetzung.

Die Grabarten können bei der Feuerbestattung sehr variieren. Von einen traditionellen Urnengrab in der Erde über ein Baumgrab oder eine Bergbachbestattung ist alles möglich.

Voraussetzungen für eine Feuerbestattung

Für die Feuerbestattung erteilt die zuständige Ordnungsbehörde die Genehmigung. Dazu braucht man eine Sterbeurkunde, eine amtsärztliche Bescheinigung des natürlichen Todes, eine ortspolizeiliche Bescheinigung, dass keine Bedenken zur Einäscherung bestehen und eine ausdrückliche Verfügung zur Kremierung der beauftragenden Angehörigen. Außerdem braucht man für die Kremierung einen zusätzlichen Schein, in der Regel vom Gesundheitsamt, den ein Amtsarzt oder eine Amtsärztin ausstellt.

Da verbrannte Körper nicht mehr exhumiert werden können, ist es Vorschrift, dass jede Leiche noch einmal amtsärztlich untersucht wird, um jeden Verdacht auf ein möglicherweise verübtes Verbrechen auszuschließen, d. h. jeder Verstorbene wird vor einer Kremierung noch einmal komplett entkleidet und von einem fremden Amtsarzt/-ärztin untersucht.

Ablauf der Kremierung

Zur Einäscherung wird der geschlossene Sarg mit dem eingebetteten Leichnam in die Verbrennungsanlage des Krematoriums gegeben. Dabei ist der Sarg von allen Metallteilen (z.B. Griffgarnituren) befreit, damit er ohne Rückstände verbrennen kann. Nitro- und Kunstharzlacke werden vermieden, damit die Umwelt geschont wird und der Sarg möglichst ruß- und rauchfrei verbrennt. Dem Sarg wird ein Erkennungsschild aus Schamottstein beigegeben, der nicht verbrennt.

Nach der Einäscherung wird die Asche der Einäscherungskammer entnommen, von eventuellen Metallresten befreit und völlig zerkleinert. Danach wird sie mit dem Schamottstein in eine luft- und wasserdichte Aschekapsel eingefüllt, die dann verschlossen wird. Auf dem Deckel finden sich: Einäscherungsnummer, Name, Geburts- und Todesdatum, der Krematoriumsname und das Datum der Einäscherung.

Auch bei einer Kremierung ist es möglich, dass der Verstorbene eigene Kleidung trägt, oder Beigaben in den Sarg gelegt werden können, die dann mit eingeäschert werden ( z.B. Briefe, federn, Stofftiere oder Fotos).

Weitere Informationen finden Sie hier.

Seebestattung (nur bei Feuerbestattungen)

Bei der Seebestattung wird die wasserlösliche Urne außerhalb der Dreimeilenzone im offenen Meer beigesetzt. Dies ist z. B. in der Nord- und Ostsee möglich. In der Regel wird eine Seebestattung gewünscht, wenn der Verstorbene eine besondere Verbindung zum Meer hatte, sein Einverständnis wird vorausgesetzt. Wir vermitteln Seebestattungen in Zusammenarbeit mit ausgewählten Reedereien. Eine Trauerfeier nach seemännischem Brauch ist an Bord möglich. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den Koordinaten der Beisetzung.

Edelsteinbestattung

Über unseren österreichischen Partner MEVISTO können wir eine hochwertige Alternative zu herkömmlichen Bestattungsarten anbieten, denn durch Anonymbestattung der Restasche in Oberösterreich fallen keine Kosten für die Grabpflege und keine Gebühren für eine Grabstätte an. Was bleibt, ist die Erinnerung in Form eines wunderschönen Rubins oder Saphirs, den Sie überallhin mitnehmen können.