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Erben und Vererben

Erbrecht

Im bürgerlichen Recht ist eine gesetzliche Erbfolge festgelegt. Diese setzt ein, wenn der Verstorbene kein rechtsgültiges Testament verfasst hat. Die gesetzliche Erbfolge legt die Erben aus den Reihen der nächsten Verwandten des Verstorbenen fest. Ihnen steht ungeachtet der testamentarisch festgelegten Verfügung ein Pflichtteil des Erbes zu.

Hierbei sind:

  • Erben erster Ordnung: Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel
  • Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/ Nichten
  • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/ Tanten, Cousins/ Cousinen

Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben, nichteheliche sind ehelichen Kindern gleichgestellt. Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, werden nach der Erbrechtsreform aus dem Jahr 2010 höher am Erbe beteiligt.

Es ist sinnvoll, sich frühzeitig über die gesetzlichen Steuerfreibeträge zu erkundigen. Durch eine Schenkung können Sie eventuell unnötig hohe Erbschaftssteuern vermeiden.

Wir empfehlen Ihnen bei allen juristischen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gern vermitteln

Das Bundesministerium für Justiz bietet eine Broschüre zu Erbrecht als Download an:

 

Testament

Wie verfasse ich ein rechtsgültiges Testament?

Jede volljährige Person, die im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte ist, kann ein Testament verfassen. Dieses muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und mit vollem Namenszug, Datum- und Ortsangabe versehen werden. Grundsätzlich empfiehlt sich eine notarielle Beratung.

Für Privatpersonen ist ein Testament empfehlenswert, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht – wenn z.B. ein Erbe mehr oder weniger bekommen soll, als es Paragraphen vorsehen, oder mit dem Erbe bestimmte Wünsche verbunden sind. Das sogenannte Berliner Testament setzt Eheleute als gegenseitige Alleinerben ein.

Zu berücksichtigen ist, dass ein gemeinschaftliches Testament nur gemeinschaftlich geändert werden kann. Dies ist nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr möglich.

Selbstständige und Unternehmer sollten sich professionell beraten lassen, um die Angehörigen abzusichern, ihr Lebenswerk auch weiter zu erhalten und Steuerfallen zu vermeiden.

Wenn das Testament unterzeichnet und hinterlegt ist, sollten alle Betroffenen über die Existenz und den Verbleib unterrichtet werden.

Sprechen Sie uns z.B. auf Fragen zur Hinterlegung des Testamentes jederzeit an.

Bei allen Rechtsfragen empfehlen wir Ihnen grundsätzlich juristischen Beistand.

Eine Hilfe bietet auch die Broschüre des Bundesministeriums für Justiz: