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Der medizinische Fortschritt ermöglicht lebensverlängernde Maßnahmen, die nicht jeder Mensch für sich selbst beanspruchen möchte.
Die Patientenverfügung legt als gesetzlich anerkannte Grundlage die medizinische Versorgung der letzten Lebensphase fest – für den Fall, dass die eigene Willensfähigkeit verloren gehen sollte. Dies tritt in der Regel durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall ein. Die Patientenverfügung dokumentiert demnach eine vorsorgliche Willenserklärung – Ihre Wertvorstellungen und Wünsche. Sie entbindet Angehörige, aber auch Ärzte von einer schwerwiegenden Entscheidung.
Der Gesetzgeber hat am 1.9.2009 festgelegt, dass eine solche Erklärung schriftlich vorliegen muss, damit diese bindend ist. Wichtig ist, dass das Dokument im Bedarfsfall auch gefunden wird.
Das Bundesjustizministerium stellt hierzu eine Broschüre zum Download zur Verfügung:
Ergänzende Hinweise aus aktuellen BGH Urteilen zur Patientenverfügung finden Sie hier.
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